Rechtsprechung
EuGH, 27.06.2000 - C-404/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe - Rückforderung - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2, 169, 170 und 175 [jetzt Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG, 226 EG, 227 EG und 232 EG] sowie Artikel 173 [nach Änderung jetzt Artikel 230 EG]
1 Vertragsverletzungsverfahren - Nichtbefolgung einer Entscheidung der Kommission über eine staatliche Beihilfe - Verteidigungsmittel - Infragestellung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung - Unzulässigkeit - Grenzen - Inexistenter Rechtsakt
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Portugals wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus dem EG-Vertrag und aus der Entscheidung 97/762/EG der Kommission vom 9. Juli 1997 über die ergriffenen Maßnahmen zugunsten des Unternehmens EPAC - Empresa Para a Agroalimentação e Cereais SA; Mit ...
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 93 Abs. 2 Unterabs. 2; ; EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 170; ; EG-Vertrag Art. 175; ; EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 5;... ; EG-Vertrag Art. 92 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Vertragsverletzungsverfahren - Nichtbefolgung einer Entscheidung der Kommission über eine staatliche Beihilfe - Verteidigungsmittel - Infragestellung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung - Unzulässigkeit - Grenzen - Inexistenter Rechtsakt - [EG-Vertrag, Artikel 93 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Innerhalb den vorgesehenen Fristen nicht erfolgte Aufhebung und Rückforderung der von der Entscheidung C(97)2130 betroffenen Beihilfen zugunsten des Unternehmens EPAC
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
- EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-4897
- NVwZ 2001, 310
- EuZW 2001, 22
- DVBl 2000, 1269
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung berufen (Urteile vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14, und vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10).Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so daß er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, Randnr. 16, und vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, Randnr. 11).
In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, daß den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich dem Artikel 5 EG-Vertrag zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung derBestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. u. a. Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9).
Zum Erfordernis, die Entscheidung des Supremo Tribunal Administrativo abzuwarten, durch die der genannte Beschluß Nr. 430/96-XIII für nichtig erklärt wird, während dieses Gericht selbst wiederum das Ergebnis der beim Gerichtshof anhängigen Nichtigkeitsklage gegen die streitige Entscheidung abwarte, ist darauf hinzuweisen, daß die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe zwar mangels Gemeinschaftsvorschriften über das Verfahren für die Rückforderung derartiger Beihilfen grundsätzlich nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften erfolgen muß, diese Vorschriften aber so anzuwenden sind, daß die nach dem Gemeinschaftsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich gemacht wird und daß das Interesse der Gemeinschaft in vollem Umfang berücksichtigt wird (siehe u. a. Urteil vom 2. Februar 1989, Kommission/Deutschland, Randnr. 12).
- EuGH, 30.06.1988 - 226/87
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung berufen (Urteile vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14, und vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10).Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so daß er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, Randnr. 16, und vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, Randnr. 11).
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit; diese Folge kann aber nicht davon abhängen, in welcher Form die Beihilfe gewährt worden ist (siehe u. a. Urteil vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16).
Zu den Gründen, die eine einseitige Rücknahme der Bürgschaft angeblich unmöglich machen, genügt die Feststellung, daß die finanziellen Schwierigkeiten, denen sich Empfänger einer rechtswidrigen Beihilfe möglicherweise infolge deren Abschaffung gegenübersehen, nicht die absolute Unmöglichkeit begründen, der Entscheidung der Kommission nachzukommen, mit der die Unvereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird (Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 63/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 2875, Randnr. 14).
- EuG, 13.06.2000 - T-204/97
EPAC / Kommission
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Am 7. Juli 1997 wurden gegen diese Entscheidung zwei Nichtigkeitsklagen von der Portugiesischen Republik (C-246/97) und von EPAC (T-204/97) erhoben.Die Portugiesische Republik und EPAC haben mit Klageschriften, die am 23. September 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes (C-330/97) bzw. am 14. Oktober 1997 bei der Kanzlei des Gerichts (T-270/97) eingereicht wurden, gegen die streitige Entscheidung zwei Nichtigkeitsklagen erhoben.
Mit zwei Beschlüssen vom 15. Dezember 1998 hat der Gerichtshof das Verfahren in den Rechtssachen C-246/97 und C-330/97 bis zur Verkündung der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-204/97 und T-270/97 ausgesetzt.
- EuGH - C-330/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Portugal / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97)2130final der …
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Die Portugiesische Republik und EPAC haben mit Klageschriften, die am 23. September 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes (C-330/97) bzw. am 14. Oktober 1997 bei der Kanzlei des Gerichts (T-270/97) eingereicht wurden, gegen die streitige Entscheidung zwei Nichtigkeitsklagen erhoben.Mit zwei Beschlüssen vom 15. Dezember 1998 hat der Gerichtshof das Verfahren in den Rechtssachen C-246/97 und C-330/97 bis zur Verkündung der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-204/97 und T-270/97 ausgesetzt.
Dieses habe hierüber mit Rücksicht auf die beim Gerichtshof in der Rechtssache C-330/97 anhängige Nichtigkeitsklage noch nicht entschieden.
- EuGH - C-246/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Portugal / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97) 1320, mit der die …
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Am 7. Juli 1997 wurden gegen diese Entscheidung zwei Nichtigkeitsklagen von der Portugiesischen Republik (C-246/97) und von EPAC (T-204/97) erhoben.Mit zwei Beschlüssen vom 15. Dezember 1998 hat der Gerichtshof das Verfahren in den Rechtssachen C-246/97 und C-330/97 bis zur Verkündung der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-204/97 und T-270/97 ausgesetzt.
- EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen …
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Nach ständiger Rechtsprechung vermag die Befürchtung interner Schwierigkeiten, auch wenn sie unüberwindlich sein sollten, es nicht zu rechtfertigen, daß ein Mitgliedstaat die ihm nach dem Gemeinschaftsrecht obliegenden Verpflichtungen nicht einhält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 38, vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 55, und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnr. 16). - EuGH, 15.03.1994 - C-387/92
Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Was die angebliche Unverständlichkeit der in Artikel 2 der streitigen Entscheidung enthaltenen Anordnungen angeht, weil keine Mittel transferiert worden seien, so umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Begriff der Beihilfe nicht nur positive Leistungen wie Subventionen selbst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat, und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 13, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-6/97, Italien/Kommission, Slg. 1999, I-2981, Randnr. 15). - EuGH, 02.02.1989 - 94/87
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, daß den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich dem Artikel 5 EG-Vertrag zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung derBestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. u. a. Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9). - EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
TWD / Kommission
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Zu der von der portugiesischen Regierung geltend gemachten materiellen Unmöglichkeit, die Entscheidung richtig durchzuführen, die sich aus der Unverständlichkeit ihres verfügenden Teils ergeben soll, ist festzustellen, daß der verfügende Teil eines Rechtsakts nicht von seiner Begründung getrennt werden kann, so daß er, wenn dies erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen ist, die zu seinem Erlaß geführt haben (Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21). - EuGH, 19.05.1999 - C-6/97
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Was die angebliche Unverständlichkeit der in Artikel 2 der streitigen Entscheidung enthaltenen Anordnungen angeht, weil keine Mittel transferiert worden seien, so umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Begriff der Beihilfe nicht nur positive Leistungen wie Subventionen selbst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat, und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 13, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-6/97, Italien/Kommission, Slg. 1999, I-2981, Randnr. 15). - EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
Kommission / Italien
- EuGH, 29.01.1998 - C-280/95
Kommission / Italien
- EuGH, 07.12.1995 - C-52/95
Kommission / Frankreich
- EuGH, 07.06.1988 - 63/87
Kommission / Griechenland
- EuGH, 10.06.1993 - C-183/91
Kommission / Griechenland
- EuGH, 21.02.1990 - C-74/89
Kommission / Belgien
- EuGH, 22.03.2001 - C-261/99
Kommission / Frankreich
Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigt, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung berufen (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 34).Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 35).
Diese Feststellung muss auch im Rahmen einer auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG gestützten Vertragsverletzungsklage gelten (Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 36).
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16, und Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 38).
Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen kann, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (Urteil vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16, und Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 39).
In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. u. a. Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9, und Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 40).
Schließlich gilt für die streitige Entscheidung eine Vermutung der Rechtmäßigkeit, und sie bleibt ungeachtet der anhängigen Nichtigkeitsklage in allen ihren Teilen für die Französische Republik verbindlich (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 57).
- EuGH, 26.06.2003 - C-404/00
Kommission / Spanien
Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung berufen (vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14, vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, und vom 27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 34).Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 16, vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, Randnr. 11, und Kommission/Portugal, Randnr. 35).
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung nach ständiger Rechtsprechung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ist; diese Folge kann aber nicht davon abhängen, in welcher Form die Beihilfe gewährt worden ist (siehe u. a. Urteile vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16, und Kommission/Portugal, Randnr. 38).
Sodann ist zu der angeblichen rechtlichen Komplexität des Rückforderungsvorgangs wegen der Schwierigkeit, festzustellen, ob das anwendbare Verfahren ein zivilrechtliches ist oder ob das Verwaltungsverfahren anzuwenden ist, darauf hinzuweisen, dass die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe zwar mangels Gemeinschaftsvorschriften über das Verfahren für die Rückforderung derartiger Beihilfen grundsätzlich nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften erfolgen muss, diese Vorschriften aber so anzuwenden sind, dass die nach dem Gemeinschaftsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich gemacht wird und dass das Interesse der Gemeinschaft in vollem Umfang berücksichtigt wird (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 55).
Hierzu ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass die Befürchtung interner Schwierigkeiten es nicht rechtfertigen kann, dass ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht nicht einhält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 38, vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 55, vom 29. Januar 1998, Kommission/Italien, Randnr. 16, und Kommission/Portugal, Randnr. 52).
- EuGH, 04.12.2019 - C-432/18
Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der verfügende Teil eines Rechtsakts nicht von seiner Begründung getrennt werden kann, so dass er erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen ist, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteile vom 27. Juni 2000, Kommission/Portugal, C-404/97, EU:C:2000:345, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-91/01, EU:C:2004:244, Rn. 49).
- EuGH, 29.04.2004 - C-298/00
Italien / Kommission
78 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann aber die Befürchtung interner Schwierigkeiten es nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht nicht einhält (u. a. Urteile vom 27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 52, vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, Randnr. 105, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 55).97 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Randnummer 163 des angefochtenen Urteils von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen ist, wonach der verfügende Teil eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen ist, die zu seinem Erlass geführt haben (u. a. Urteile vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21, und Kommission/Portugal, Randnr. 41).
- EuGH, 29.04.2004 - C-372/97
Italien / Kommission
105 Da sich die Italienische Republik vorliegend darauf beschränkt, zu behaupten, dass die Rückzahlung der streitigen Beihilfen für die begünstigten Unternehmen eine sehr große Belastung darstellen würde, die zum Verschwinden einer großen Anzahl dieser Unternehmen vom Markt führen und damit eine schwere Krise im Beschäftigungs- und sozialen Bereich herbeiführen würde, genügt der Hinweis darauf, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Befürchtung interner Schwierigkeiten es nicht rechtfertigen kann, dass ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht nicht einhält (u. a. Urteile vom 27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 52, vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, Randnr. 105, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 55).125 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach einer gefestigten Rechtsprechung der verfügende Teil eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen ist, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteile vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21, und Kommission/Portugal, Randnr. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-261/99
Kommission / Frankreich
Der Gerichtshof hat in dem genannten Urteil zur Rechtssache C-404/97(6) weiterhin festgehalten: "38. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit; diese Folge kann aber nicht davon abhängen, in welcher Form die Beihilfe gewährt worden ist (siehe u. a. Urteil vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16).1999, L 145, S. 18.3: - Rechtssache C-17/99 (Frankreich/Kommission), vgl. die Schlussanträge vom 11. Januar 2001.4: - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-404/97 (Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 30 ff.).
5: - Urteil vom 27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97 (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 34 ff.).
38 f. 7: - Urteil in der Rechtssache C-404/97 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 57).
L 83, S. 1.9: - Siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C-404/97 (zitiert in Fußnote 3, Nr. 37).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung …
Die Annahme, dass das Rückforderungsverhältnis zum Beihilfeempfänger öffentlich-rechtlicher Natur sein kann, entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 27. Juni 2000, Rs. C-404/97 - Kommission/Portugiesische Republik, NVwZ 2001, 310 Tz 38 und 46).Dem Umstand, dass es hier nicht um die Gültigkeit einer dem innerstaatlichen Verwaltungsakt zugrunde liegenden europarechtlichen Norm, sondern um die Wirksamkeit einer Einzelfallentscheidung geht, dürfte in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 27. Juni 2000, a.a.O. - Kommission/Portugal, Tz. 35) Rechnung getragen werden können.
- EuGH, 08.12.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Art. 88 Abs. 3 EG - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die …
Der Hoge Raad der Nederlanden weist zudem darauf hin, dass der Gerichtshof in einer vergleichbaren Rechtssache, in der das Urteil vom 27. Juni 2000, Kommission/Portugal (C-404/97, Slg. 2000, I-4897), ergangen sei, die Bürgschaft als unwirksam angesehen und die Auffassung vertreten habe, das nationale Gericht müsse sie deshalb im Rahmen seiner Pflicht, die Auswirkungen einer rechtswidrigen Beihilfe zu beseitigen, für nichtig erklären. - EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission
Zu dem Vorbringen, die Rückzahlung sei kompliziert und schwierig zu überprüfen und die Beihilferegelung sei im nationalen Produktionsgeflecht umfänglich angewandt worden, genügt der Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass die Befürchtung interner, selbst unüberwindlicher Schwierigkeiten es nicht zu rechtfertigen vermag, dass ein Mitgliedstaat die ihm nach dem Gemeinschaftsrecht obliegenden Verpflichtungen nicht einhält (vgl. insbesondere Urteil vom 27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 52). - EuG, 14.12.2000 - T-613/97
DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE FESTSTELLTE, DASS DIE LOGISTISCHE …
Außerdem ist, worauf bereits hingewiesen worden ist, der Begriff der Beihilfe weiter als der Begriff der Subvention, da er nicht nur positive Leistungen wie die Subventionen, sondern auch Maßnahmen umfasst, die in unterschiedlicher Weise die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hat, und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 44;… Urteile SFEI, Randnr. 58, und Banco Exterior de España, a. a. O., Randnr. 13). - VG Berlin, 15.08.2005 - 20 A 135.05
Warnow Werft darf gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfe vorerst behalten
- EuGH, 19.10.2000 - C-15/98
Italien / Kommission
- EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-399/10
Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission
- EuGH, 01.04.2004 - C-99/02
Kommission / Italien
- OVG Thüringen, 29.06.2010 - 3 KO 524/08
Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch Verwaltungsakt nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 26.03.2020 - C-496/18
HUNGEOD u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 12.05.2005 - C-415/03
GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …
- EuGH, 19.06.2008 - C-39/06
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuGH, 13.12.2001 - C-1/00
Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-591/14
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2005 - C-415/03
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LEENDERT A. GEELHOED HAT GRIECHENLAND NICHT ALLE …
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
Griechenland / Kommission
- EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-81/10
France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen für France …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer …
- EuGH, 20.09.2007 - C-177/06
Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …
- EuGH, 14.04.2011 - C-331/09
Kommission / Polen
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-209/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-622/22
Kommission/ Malta (Services de liaison de données aéronautiques) - …
- EuG, 08.07.2020 - T-203/18
Das Gericht erlässt seine ersten vier Urteile zu Beschlüssen der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-383/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2002 - C-394/01
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-499/99
Kommission / Spanien
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2006 - 8 S 42.06
Missachtung einer für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-194/01
Kommission / Österreich
- EuG, 26.02.2002 - T-323/99
INMA und Itainvest / Kommission
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe - Rückforderung - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
- EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-4897
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (37)
- EuGH, 07.06.1988 - 63/87
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
12: - Vgl. z. B. Urteile vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy/Kommission, Slg. 1988, 219) und in der Rechtssache 213/85 (Kommission/Niederlande, Slg. 1988, 281) sowie vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855) und in der Rechtssache 63/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 2875).14: - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 11).
21: - Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 10), vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89, Randnr. 13), vom 13. März 1985 in der Rechtssache 93/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 829, Randnr. 9), vom 15. November 1983 in der Rechtssache 52/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 3707, Randnr. 10) und vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77 (Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881, Randnr. 23).
22: - Urteile vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10) und vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14).
23: - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 16).
- EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
22: - Urteile vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10) und vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14).24: - Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 14), vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 8) und Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 10).
29: - Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12) und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61).
30: - Urteile Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 12) und vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633).
31: - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 18).
- EuGH, 15.01.1986 - 52/84
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
21: - Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 10), vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89, Randnr. 13), vom 13. März 1985 in der Rechtssache 93/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 829, Randnr. 9), vom 15. November 1983 in der Rechtssache 52/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 3707, Randnr. 10) und vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77 (Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881, Randnr. 23).24: - Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 14), vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 8) und Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 10).
35: - Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 14).
37: - Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 16), Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 9), Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 18), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17), vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343) und vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-350/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-699, Randnr. 16).
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
29: - Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12) und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61).36: - Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959) und vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901).
- EuG, 13.06.2000 - T-204/97
EPAC / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
Zum einen erhob die EPAC entsprechende Klagen beim Gericht erster Instanz, mit denen sie die Nichtigkeit sowohl der Entscheidung 97/433 (Rechtssache T-204/97)(5) als auch der Entscheidung 97/762 (Rechtssache T-270/97)(6) geltend machte.1997, C 370, S. 10. Gründe und wesentliches Vorbringen stimmen mit denen in der Rechtssache T-204/97 (EPAC/Kommission) überein.
- EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
Vgl. Urteile vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, "Aluminia und Comsal", Slg. 1991, I-4437) sowie vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343), vom 21. März1991 in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, "Alfa Romeo", Slg. 1991, I-1603) und vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, "Lanerossi I", Slg. 1991, I-1433) sowie vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673) und in der Rechtssache C-350/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-699).37: - Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 16), Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 9), Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 18), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17), vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343) und vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-350/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-699, Randnr. 16).
- EuGH, 23.02.1995 - C-349/93
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
Vgl. Urteile vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, "Aluminia und Comsal", Slg. 1991, I-4437) sowie vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343), vom 21. März1991 in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, "Alfa Romeo", Slg. 1991, I-1603) und vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, "Lanerossi I", Slg. 1991, I-1433) sowie vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673) und in der Rechtssache C-350/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-699).37: - Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 16), Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 9), Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 18), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17), vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343) und vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-350/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-699, Randnr. 16).
- EuGH, 20.09.1983 - 171/83
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
20: - Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Mai 1977 in den verbundenen Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 16 und 18) und vom 20. September 1983 in der Rechtssache 171/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 2621, Randnr. 12).21: - Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 10), vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89, Randnr. 13), vom 13. März 1985 in der Rechtssache 93/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 829, Randnr. 9), vom 15. November 1983 in der Rechtssache 52/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 3707, Randnr. 10) und vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77 (Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881, Randnr. 23).
- EuGH, 23.02.1961 - 30/59
De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
26: - Urteil vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92 (Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 13) und für den EGKS-Vertrag Urteil vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59 (…De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1961, S. 103, insbes. S. 141). - EuGH, 15.03.1994 - C-387/92
Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
26: - Urteil vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92 (Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 13) und für den EGKS-Vertrag Urteil vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59 (…De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1961, S. 103, insbes. S. 141). - EuGH, 24.02.1987 - 310/85
Deufil / Kommission
- EuGH, 22.03.1961 - 42/59
Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.) …
- EuGH, 02.02.1989 - 94/87
Kommission / Deutschland
- EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
TWD / Kommission
- EuGH, 13.02.1979 - 101/78
Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten
- EuG, 06.12.1996 - T-155/96
Stadt Mainz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger …
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
STAATLICHE BEIHILFEN
- EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Deutsche Milchkontor GmbH
- EuGH, 17.09.1980 - 730/79
Philip Morris / Kommission
- EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
- EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
Kommission / Deutschland
- EuGH, 02.02.1988 - 67/85
Van der Kooy / Kommission
- EuGH, 13.03.1985 - 296/82
Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission
- EuGH, 24.10.1996 - C-329/93
Deutschland u.a. / Kommission
- EuGH, 07.06.1988 - 57/86
Griechenland / Kommission
- EuGH, 10.06.1993 - C-183/91
Kommission / Griechenland
- EuGH, 12.10.1978 - 156/77
Kommission / Belgien
- EuGH, 30.06.1988 - 226/87
Kommission / Griechenland
- EuGH, 03.10.1991 - C-261/89
Italien / Kommission
- EuGH, 30.06.1988 - 297/86
CIDA / Rat
- EuGH, 02.02.1988 - 213/85
Kommission / Niederlande
- EuGH, 21.05.1977 - 31/77
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 15.11.1983 - 52/83
Kommission / Frankreich
- EuGH, 26.09.2005 - C-156/05
Kommission / Griechenland
- EuGH, 13.03.1985 - 93/84
Kommission / Frankreich
- EuGH - C-330/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Portugal / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97)2130final der …
- EuGH - C-246/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Portugal / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97) 1320, mit der die …